Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zum Projekt

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Derzeit finden keine Verfüllungen statt, die im Zusammenhang mit dem beantragten Deponiebetrieb stehen.

Nach dem derzeitigen Stand werden im Falle einer Deponiezulassung am ehesten die Orte Lauenstein, Salzhemmendorf und Bisperode durch den Zulieferverkehr zur Deponie betroffen sein. Derzeit wird von 30 bis 40 LKW ausgegangen, welche die Deponie pro Tag ansteuern würden.

Im Umkreis von 50 Kilometern zur geplanten Deponie Schanzenkopf werden zwei Deponien betrieben, die ebenfalls der Deponieklasse I (DK I-Deponie) angehören. „Am Osterholz/Betheln hat ein genehmigtes Volumen von 2.800.000 Kubikmetern. Die Deponie Delligsen im Landkreis Holzminden hat noch ein Restvolumen von ca. 63.000 Kubikmetern. Die beiden Altdeponien Coppenbrügge und Haverbeck sind mit der Deponie Schanzenkopf nicht vergleichbar was das zulässige Abfallspektrum angeht.

In Niedersachsen werden sieben öffentlich zugängliche Deponien der Klasse I (DK I) betrieben. Davon sind sechs reine Deponien der Klasse I. Die siebte verfügt über einen Deponieabschnitt der Klasse I. Bei einer in der Realität nicht gegebenen völlig gleichmäßigen Verteilung würde es rechnerisch mindestens zwölf Standorte bedürfen. Sie wären nötig, um landesweit das 35-Kilometer-Kriterium zu erfüllen. Dieses Kriterium ist im Landes-Raumordnungsprogramm als Orientierungsgröße für die Abschätzung des Deponiebedarfs formuliert. Maßgeblich ist, dass für das in den einzelnen Regionen zu erwartende Abfallaufkommen ausreichend nah geeignete Abfallentsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Nach dem Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen ist es Ziel, Entsorgungssicherheit zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. So sollen öffentliche und private Bauvorhaben nicht durch vermeidbar hohe Entsorgungskosten (z.B. für Abbruchmaterialien) belastet werden.

Der Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen legt „für die auf die Zukunft gerichtete Bedarfsermittlung in der Deponieklasse I […] ca. 1,0 Mio. Mg/a zugrunde.“ [Mg/a entspricht der Einheit Tonne pro Jahr]. Der Abfallwirtschaftsplan ist hier einsehbar.

Eine verbindliche Aussage zum Einzugsgebiet der Deponie Schanzenkopf können wir nach heutigem Stand noch nicht treffen. Im eingereichten Plan wird auf Abfälle entsprechend der DK I im südlichen Niedersachsen mit dem Großraum Hannover, Braunschweig, Göttingen einschließlich des Landkreises Hameln-Pyrmont abgestellt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht geplant, Abfall aus dem Kernkraftwerk Grohnde abzulagern.

Schwermetalle kommen in der Umwelt, z.B. in Bodenmineralien, vor und sind somit auch praktisch in allen mineralischen Stoffen enthalten. Bezüglich erhöhter Gehalte durch spezifische anthropogene Einträge sind in der Deponie Schanzenkopf die zulässigen Konzentrationen für die umweltrelevanten Schwermetalle durch die Zuordnungswerte gemäß Anhang 3 der DepV in der Deponieklasse I auf ein niedriges Niveau begrenzt. Es liegt deutlich unterhalb dessen, was z.B. auf den früheren Hausmülldeponien zugelassen war. Zudem werden die zulässigen Konzentrationswerte durch die Typischen DK I-Abfälle regelmäßig nicht ausgeschöpft.

Entscheidend ist aber, dass in den mineralischen Materialien enthaltene Schwermetalle nicht durch eventuell anfallendes Sickerwasser ausgewaschen werden können. Hierzu gibt es Langzeituntersuchungen des Sickerwassers von DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

In der Vergangenheit wurde im hinteren Teil des Steinbruchs beim Abbau anfallender Boden (Abraum) und auch unbelasteter Fremdboden eingebaut. Die heute geltende Rekultivierungsplanung sieht vor, sollte die Deponie nicht genehmigt werden, dass ein großer Teil des Tagebaus mit Fremdboden verfüllt wird.

Der Steinbruch war in der Vergangenheit nicht tiefer. Die heutige unterste Sohle (Tiefe) ist die genehmigte Endtiefe des Tagebaus. Hier wurde auch noch nicht aufgefüllt.

DK I-Material wurde bislang nicht eingebaut.

Der 35 km-Radius aus dem Landesraumordnungsprogramm ist eine eher theoretische Zielgröße. Da es bundesweit nur wenige DK I-Deponien gibt, werden die Materialien teilweise über sehr weite Wege transportiert. Diese Transporte sind sicherlich nicht wünschenswert, durch die mangelnden Ablagerungsmöglichkeiten aber an der Tagesordnung.

Als privater Deponiebetreiber haben wir die Möglichkeit, Materialien, auch wenn sie grundsätzlich auf einer DK I-Deponie abgelagert werden dürfen, abzulehnen. So verfahren wir derzeit und wollen es auch weiterhin so handhaben. In der Regel werden heute die freigemessenen Baumaterialien aus dem AKW-Rückbau öffentlichen Deponien zugewiesen, da sich kein privater Deponiebetreiber der öffentlichen Diskussion aussetzen möchte.

Das Trink- und Grundwasser wird auf verschiedene Weise geschützt. Als wesentliche Vorsorgemaßnahme wird der Untergrund der geplanten Deponie durch eine wasserundurchlässige Dichtschicht geschützt. Bei der Deponie Schanzenkopf ist eine 1 m starke Tonschicht und zusätzlich eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) vorgesehen. Sobald die Einlagerungsmaterialien ihre vorgesehene Höhe erreicht haben, wird abschnittsweise eine Oberflächendichtung aus Ton aufgebracht. So durchsickert kein Regenwasser die eingelagerten Materialien und es kann auch kein Sickerwasser mehr in den Untergrund gelangen.

Zur Kontrolle wird das während der Ablagerungsphase anfallende Sickerwasser regelmäßig analysiert. Zudem werden Kontrollbrunnen in Fließrichtung des Grundwassers angelegt.

Entscheidend aber ist, dass die für eine DK I zulässigen Abfallstoffe nur mäßig belastet sein dürfen. Insbesondere dürfen durch Regenwasser aus diesen Abfällen keine Schadstoffe ausgewaschen werden können. Dies wird durch sogenannte Eluatuntersuchungen für jedes angelieferte Material nachgewiesen. Somit ist, selbst wenn alle Sicherungsmaßnahmen (doppelte Dichtung, Oberflächendichtung etc.) versagen sollten, keine Gefährdung des Trink- oder Grundwassers denkbar.

Es gibt bundesweit einige Steinbrüche, in denen eine DK I-Deponie eigerichtet wurde. Die Deponieverordnung, nach der diese Deponien zu errichten und zu betreiben sind, ist aus dem Jahr 2009. Daher ist die Anzahl solcher Vorhaben begrenzt. In unserer Unternehmensgruppe betreiben wir seit über 10 Jahren eine DK I-Deponie in einem aktiven Steinbruch bei Helmstedt kurz hinter der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Gerne können wir Ihnen einen Besichtigungstermin anbieten.

Der Steinbruch im Ith ist sicherlich ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild. Wir sehen die Einrichtung einer Deponie DK I als gute Möglichkeit, diesen Eingriff weitgehend wieder auszugleichen. Nur mit dieser, vergleichsweise neuen, Vorgehensweise können wir genügend Material für die weitgehende Auffüllung des Steinbruchs erhalten. Neben der Verbesserung des Landschaftsbildes erreichen wir mit einer Verfüllung des Steinbruchs auch eine Sicherung der sehr hohen Felswand. So kann nach Fertigstellung der Deponie Schanzenkopf die Oberfläche naturnah gestaltet und wieder freigegeben werden.

Aufbau der Seitenabdichtung gegen die Steinbruchwand bei der geplanten Deponie Schanzenkopf: Im Bereich der steilen (ca. 70°) Steinbruchböschung ist folgender Aufbau der Deponiedichtung vorgesehen: Zunächst wird vor der Felswand eine Drainageschicht aufgeschüttet, um eventuell austretendes Schichtwasser aus der Wand nach unten abzuleiten. Darauf wird jeweils in Streifen eine Kunststoffdichtungsbahn (2,50 mm stark) gelegt und mit einem Schutzflies abgedeckt. Als Abschluss wird deponieseitig wieder eine Drainageschicht eingebaut, die Stauwasser vor der Kunststoffdichtung verhindert. Wichtig bei dieser Bauweise ist, dass die Kunststoffdichtungsbahn überlappend und nicht verschweißt eingebaut wird. Nur so können eventuelle Setzungen im Deponiekörper keine Schäden an der Dichtung erzeugen. Diese Bauweise wurde bereits bei mehreren Deponien in Deutschland verwendet und wurde von der Arbeitsgruppe Deponietechnik der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) empfohlen. Die vorgesehene Kunststoffdichtungsbahn (KDB) besitzt eine entsprechende Zulassung als Deponiedichtung und wird in dieser Qualität schon seit vielen Jahren im Deponiebau, auch in höheren Deponieklassen, eingesetzt.

Es geht weiter. Der neue überarbeitete Planfeststellungsantrag wird derzeit von den Planern der Hannoverschen Basaltwerke erstellt und soll voraussichtlich Ende Oktober 2021 beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingereicht werden. (Stand: 05. Oktober 2021)

Die Hannoverschen Basaltwerke wollen im 3./4. Quartal 2021 den Planfeststellungsantrag einreichen. Damit wird das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Während des Planfeststellungsverfahrens wird das Gewerbeaufsichtsamt als Verfahrensführende Behörde die Öffentlichkeit dann in jedem Fall beteiligen. Der Antrag, in dem die bauliche Ausführung und der Betrieb der Deponie sowie die Prüfung von Umweltwirkungen dargestellt sind, wird im Internet und in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Zeitraum und Ort der Auslegung werden vorher im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Danach hat jeder, dessen Belange durch die Deponie berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.
Wir werden die Bürger hier auf der Website und gegebenenfalls über die regionale Presse informieren.

Tatsächlich hat Im Mai 2021 das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LLUR, Schleswig-Holstein der Deponie Niemark bis zu 1410 Tonnen und der Deponie Johannistal bis zu 900 Tonnen Rückbau-Abfälle aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel zugewiesen.
Notwendig waren diese Zuweisungen, weil es dem Kraftwerksbetreiber und der für ihn zuständigen Abfallwirtschaftsgesellschaft nicht gelungen ist, eine annahmebereite Deponie zu finden.
Zuständig für die Zuweisung war das LLUR, das zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums Schleswig-Holsteins gehört. Der Umweltminister, Vertreter der Grünen, hatte zuvor mehrfach auf die Ungefährlichkeit der Deponierung freigegebener Abfälle hingewiesen.
Eine solche Zuweisungsmöglichkeit beruht auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt, ist es in allen Bundesländern anwendbar – auch in Niedersachsen. Doch dabei handelt es sich um das letzte Mittel der zuständigen Atomaufsichtsbehörde. Aufnahmebereite Deponien würden immer vorgezogen. Dazu zählen sicher im Wesentlichen die kommunal betriebenen Deponien.

Die Seite des Landes Schleswig-Holstein gibt weitere Informationen zu diesem Themenblock (dort die Abschnitte B und C).

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